3000 Mitglieder – und Du!

All unsere Leistungen und Angebote haben ein Ziel: Wir möchten Dich so gut es geht in Deinem Studium, beim Berufseinstieg und auch danach als Young / Mid-career / Senior Professional unterstützen und begleiten. Gleichzeitig steht Dir ein exklusives und hochkarätiges Netzwerk von rund 3000 Gleichgesinnten offen, mit denen Du Dich direkt austauschen und Erfahrungen teilen kannst. Wenn das alles für Dich interessant klingt, dann kannst Du über den folgenden Button noch heute Deinen Mitgliedsantrag stellen.

 

 

Die Rahmenbedingungen für Deine Mitgliedschaft

Im Folgenden findest Du alle wichtigen Informationen rund um Deine Mitgliedschaft im Überblick. Bei Fragen kannst Du Dich jederzeit gerne an uns wenden – per Anruf unter 0851/509-2894 oder E-Mail an netzwerk@team.kuwi.de.

 

  Voraussetzungen 

 

Der Beitritt in das kuwi netzwerk international e.V. ist den Studierenden und Alumni der Studiengänge

•    Diplom Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumstudien*
•    B.A./M.A. Kulturwirtschaft
•    B.A./M.A. European Studies
•    B.A. European Studies Major
•    M.A. North and Latin American Studies*
•    M.A. Geographie: Kultur, Umwelt und Tourismus
•    M.A. Russian and East Central European Studies*
•    M.A. South East Asian Studies*
•    M.A. Development Studies


(*diese Studiengänge werden aktuell nicht mehr an der Uni Passau angeboten)

sowie Mitarbeitenden, Professor*innen und Lehrbeauftragten der Universität Passau vorbehalten.


Nach erfolgreicher Anmeldung über das Online-Formular werden wir den Eintrag anhand der vorbereiteten Daten identifizieren. Die Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Prüfung an die von Dir angegebene E-Mail Adresse versendet.

 

  Mitgliedsbeitrag 

 

Der Mitgliedsbeitrag für Studierende beträgt jährlich 15 Euro, der Mitgliedsbeitrag für Absolvent*innen jährlich 30 Euro.

 

  Steuerliche Absetzbarkeit der Mitgliedsbeiträge

 

Mitgliedsbeiträge gelten als Spenden und sind somit von der Steuer absetzbar. Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben anerkannt. Alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet  werden.

 

  Kündigung der Mitgliedschaft

 

Kündigungen der Mitgliedschaft zum Jahresende des laufenden Jahres werden jeweils bis zum 30.09. angenommen (siehe §7 Abs. 2 der Vereinssatzung).


Bitte lass uns hierzu eine formlose schriftliche Nachricht (E-Mail oder Brief) zukommen. Unsere Kontaktdaten findest Du hier. Die Kündigung wird in der Folge via E-Mail an die in der Community hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt. Die Kündigungsbestätigung ist aufzubewahren und auf Aufforderung nachzuweisen (siehe ebenfalls §7 Abs. 2 der Vereinssatzung)!

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